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Stephan Rölli Schötz: Was man als Immobilienkäufer beachten sollte

Stephan Rölli Schötz: Was man als Immobilienkäufer beachten sollte Die Rimmo-Invest AG ist einer der ersten Ansprechpartner in der Schweiz, wenn es um das Thema Immobilien geht. Die Immobilienbewirtschaftung ähnelt in ihren Aufgabengebieten dem Bereich der Immobilienmakler. Auch hier werden Objekte zum Verkauf und Kauf vermittelt, wobei das Unternehmen meist auf ein Portfolio an Immobilien zurückgreift. Im Unterschied zu einem Immobilienmakler erwerben Stephan Rölli und die RIMMO-Invest allerdings auch Objekte, die sie dann selbst aufbereiten lassen und anschließend zum Verkauf anbieten. Dementsprechend kennt sich der Immobilien-Experte genau aus und weiß, was man bei einem Einstieg ins Immobiliengeschäft beachten sollte.

Die Lage ist entscheidend
Den Zustand des Gebäudes genau kennen
Welche Risiken eine Immobilie als Anlage mit sich bringt
Warum sich das Immobilieninvestment dennoch lohnt

DIE LAGE IST ENTSCHEIDEND

Eines der obersten Gebote, wenn es um den Erwerb einer Immobilie geht, lautet: Immer auf die Lage achten. Stephan Rölli weiß aus eigener Erfahrung nämlich ganz genau, dass die Lage eine entscheidende Rolle spielt, wenn es um die Wertsteigerung der Immobilie geht. Eine unattraktive Lage bringt nämlich stets die Gefahr eines Leerstands mit sich, weshalb man sich stets in die Situation eines potenziellen Mieters hineinversetzen sollte. So sind beispielsweise Aspekte wie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie eine gute Infrastruktur mit nahgelegenen Schulen, Ärzten, Kindergärten und Supermärkten für die meisten Mieter essenziell.

DEN ZUSTAND DES GEBÄUDES GENAU KENNEN

Ein Aspekt, der neben der Lage ebenfalls enorm wichtig ist: Sich über den Zustand des Gebäudes genau im Klaren zu sein. Stephan Rölli (Schötz) empfiehlt, im Zweifelsfall lieber zu viele Fragen zu stellen als zu wenige, damit keine bösen Überraschungen entstehen können. So sollte man sich vor dem Kauf einer Immobilie sicher sein, dass die Bausubstanz keine Mängel aufweist, die Rendite den eigenen Vorstellungen entspricht und der Gesamtzustand des Objekts mit den eigenen Erwartungen einhergeht. Auch die Finanzierung sollte vorher genau überlegt sein, weshalb es laut Stephan Rölli wichtig ist, zu berechnen wie viele Jahresnettokaltmieten für eine Komplettfinanzierung benötigt werden. Grundsätzlich sollte dieser Wert nicht höher als 30 liegen.

WELCHE RISIKEN EINE IMMOBILIE ALS ANLAGE MIT SICH BRINGT

Stephan Rölli weiß natürlich auch, dass man sich als Immobilienerwerber einem gewissen Risiko aussetzt. Überfällige Mietzahlungen und die Unkalkulierbarkeit der Mietpreisentwicklung können allerdings zwar durchaus eintreten, ganz schutzlos ist man diesen Faktoren allerdings nicht ausgeliefert. So lohnt es sich beispielsweise, immer einen genauen Blick auf den Mieter zu werfen und die Mietverträge stets genau zu überprüfen. Darüber hinaus kann bei Vorvermietern die Zahlungsmoral des potenziellen Mieters erfragt werden, womit Überraschungen vermieden werden können.

WARUM SICH DAS IMMOBILIENINVESTMENT DENNOCH LOHNT

Trotz Risikofaktoren ist ein Einstieg ins Immobilieninvestment lohnenswert, betont Stephan Rölli (Schötz). Durch die derzeitigen Niedrigzinsen erhalten Käufer günstige Finanzierungsangebote, was sich positiv auf den Markt auswirkt. Zudem sind Immobilien von der Inflation geschützt, profitieren von einer automatischen Wertsteigerung und lassen sich gegebenfalls steuerlich absetzen. Die effektiven Jahreszinsen sorgen außerdem dafür, dass sich ein Investment auch bei einer hohen Kreditaufnahme lohnt.

Rimmo-Invest AG
Stephan Rölli
Gundeldingerstrasse 204

4053 Basel
Schweiz

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Homepage: https://www.rimmoinvest-ag.ch/
Telefon: (0041) 79 730 29 98

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Rimmo-Invest AG: Weil Immobilien Vertrauenssache sind!

Rimmo-Invest AG: Weil Immobilien Vertrauenssache sind! Die Rimmo-Invest AG ist ein familiengeführter Betrieb von Stephan Rölli (Schötz) mit Sitz in Basel und beobachtet, wie der Schweizer Immobilienmarkt nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie einen Aufschwung erlebt. Immobilien als Investition zahlen sich immer mehr aus, während auf der anderen Seite der Gedanke an die Sicherheit durch ein eigenes Heim deutlich an Attraktivität gewinnt. Doch je größer Angebot und Nachfrage, desto unübersichtlicher und schwerer zu durchblicken wird der Immobilienmarkt, so dass das Einschalten eines Immobilienprofis unbedingt notwendig wird. Stephan Rölli und das Team der Rimmo-Invest AG betreuen ihre Kunden umfassend in allen Bereichen, die sich rund um Immobilien drehen, denn:

Erfahrung und Fingerspitzengefühl sind bei allen Immobilien betreffenden Angelegenheiten wichtig
Kompetente Beratung beim Kauf von Immobilien ist unverzichtbar
Erfahrung und Knowhow sind der Schlüssel zum Erfolg beim Immobilienverkauf
Kauf und Verkauf sind nicht alles – weitere Angelegenheiten erfordern professionelle Beratung und Organisation
Eine Rundumbetreuung eines Dienstleisters ist von Vorteil

ERFAHRUNG UND FINGERSPITZENGEFÜHL SIND BEI ALLEN IMMOBILIEN BETREFFENDEN ANGELEGENHEITEN WICHTIG

Setphan Rölli (Schötz) legt mit der Rimmo-Invest AG bei allen Dienstleistungen Wert auf einen hohen Qualitätsstandard, Kompetenz und Effizienz. Das kleine Team bedeutet ein Ansprechpartner für den Kunden in allen Belangen und kurze Entscheidungswege, die es ermöglichen, schnell und flexibel zu reagieren. So kann der Kunde sicher sein, dass es um die für ihn beste Lösung geht. Stephan Rölli und die Rimmo-Invest AG können auf ein über Jahre hinweg sorgfältig aufgebautes Netzwerk zurückgreifen, von dem der Kunde profitieren kann.

KOMPETENTE BERATUNG BEIM KAUF VON IMMOBILIEN IST UNVERZICHTBAR

Der Kauf von Immobilien ist für Stephan Rölli und die Rimmo-Invest AG eine Sache des Vertrauens. Vertrauen entsteht, wenn die Bedürfnisse des Käufers umfassend berücksichtigt werden, wenn eine professionelle Analyse des Objekts stattfindet und wenn ein marktgerechter Preis festgelegt wird. In jedem Bereich sollte Transparenz vorhanden sein.

KAUF UND VERKAUF SIND NICHT ALLES – WEITERE ANGELEGENHEITEN ERFORDERN PROFESSIONELLE BERATUNG UND ORGANISATION

Von der Projektentwicklung über die Bauleitung und der Bewirtschaftung bis hin zur Strategieberatung und dem Verkauf – Stephan Rölli (Schötz) und die Rimmo-Invest AG begleiten ihre Kunden in allen Phasen, die ein Investment in Immobilien und der Besitz von Objekten mit sich bringen.

EINE RUNDUMBETREUUNG EINES DIENSTLEISTERS IST VON VORTEIL

Stephan Rölli (Schötz) und die Rimmo-Invest AG arbeiten als eigenständiges Unternehmen ohne irgendwelche Abhängigkeiten. Dabei verfügt Rölli über ein weites, jahrelang aufgebautes Netzwerk, das ihr dabei hilft, ihre Kunden rundum in allen Immobilienangelegenheiten zu betreuen und beratend an ihrer Seite zu stehen. So kann der Kunde ganz auf seinen Ansprechpartner vertrauen, und das in allen Belangen, welche die Immobilie betreffen. Individuelle Wohnansprüche, hoher Komfort, modernstes Design oder die ideale Wohnlage, massgeschneiderte Lösungen für persönliches Wohneigentum, Kauf oder Verkauf von Liegenschaften – all diese Bereiche haben gemeinsam, dass sie Erfahrung, Motivation, Fingerspitzengefühl und der notwendigen Diskretion erfordern. Stephan Rölli (Schötz) und die Rimmo-Invest AG gewährleisten durch ihre Philosophie eine individuelle, persönliche, zielgerichtete Kundenbetreuung.

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Denkmalgeschütztes Haus kaufen – Was es dabei alles zu beachten gibt

Denkmalgeschütztes Haus kaufen - Was es dabei alles zu beachten gibt Stephan Rölli (Schötz) und das Team der Rimmo-Invest AG wissen, dass eine denkmalgeschützte Immobilie einen ganz besonderen Charme besitzt. Nach wie vor schrecken jedoch viele Leute vor dem Kauf solch einer Immobilie zurück. Schuld daran sind nicht die Kosten, sondern vielmehr die Unwissenheit, welche Besonderheiten gelten, wenn man sich eine Immobilie unter Denkmalschutz aneignet. Diese Angst ist allerdings unberechtigt, denn die Eigentümer werden nicht mit Regeln konfrontiert, sondern von den zuständigen Ämtern bei der Umsetzung und der Sanierung durch Förderungen und Sanierungskonzepte unterstützt. Zwar ist der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie mit Mehraufwand verbunden, aber das Ergebnis und die Wohnqualität sind dafür um einiges besser, erfahren wir von Stephan Rölli.

Was vor dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie zu tun ist, wie der Denkmalschutz geregelt ist, welchen Schutzumfang es gibt und was sonst noch beim Kauf zu beachten ist, haben wir uns von der Rimmo-Invest AG erklären lassen.

WAS IST VOR DEM KAUF EINER DENKMALGESCHÜTZTEN IMMOBILIE ZU TUN?

Von Stephan Rölli erhalten wir den Tipp, dass grundsätzlich vor dem Erwerb einer Immobilie die Planung das A und O ist – so auch bei denkmalgeschützten Immobilien. Zwar bestechen historische Gebäude mit einem einzigartigen Charme, doch besteht bei diesen die Möglichkeit, dass einige Risiken auftreten können. Rölli merkt an, dass dies unter anderem daran liegt, dass die Bauweise nicht mit denen von modernen Gebäuden zu vergleichen ist und daher manchmal Eigenarten hat, welche bei einer Sanierung zu berücksichtigen sind. Daher sollte das Objekt vor dem Kauf von einem Fachmann begutachtet werden. Mit einer fachkundigen Unterstützung wie durch die Rimmo-Invest AG können Risiken minimiert werden und sinnvolle Finanzierungskonzepte erarbeitet.

WIE IST DER DENKMALSCHUTZ GEREGELT?

Bei einem Baudenkmal handelt es sich um ein Bauwerk aus einer vergangenen Epoche, das an historische Ereignisse, künstlerische Leistungen oder soziale und technische Errungenschaften erinnert. Dabei gibt es neben pompösen Schlossanlagen historische Industriekomplexe und denkmalgeschützte Wohnhäuser. Damit das kulturelle Erbe erhalten bleibt, werden diese Bauwerke in Inventarlisten geführt und unter Denkmalschutz gestellt. Dafür zuständig ist die Denkmalpflege, ein Aufgabenbereich der Kantone, informiert Stephan Rölli. Kantonale oder städtische Fachstellen wählen hierbei die entsprechenden Schutzobjekte aus, legen den Schutzumfang fest und beurteilen die zu fördernden baulichen Maßnahmen. Je nach festgelegtem Schutzumfang muss zum Kauf und den anstehenden Sanierungsmaßnahmen die kantonale Denkmalpflege zustimmen. Schließlich soll der historische Charakter der Immobilie erhalten bleiben. Aus diesem Grund sollte jeder Kaufinteressent vor dem Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie den Schutzumfang erfragen.

WELCHEN SCHUTZUMFANG GIBT ES?

Um den Schutzumfang herauszufinden, kann auf Bauinventarpublikationen zurückgegriffen werden. Diese liegen in allen Gemeinden der Kantone aus und können bei der zuständigen Denkmalpflege oder der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Zudem können Eigentümer, die Umbauten vornehmen, einen Nachweis verlangen, dass das Objekt zu Recht ins Bauinventar aufgenommen wurde, erörtert Stephan Rölli. Der Schutzumfang wird in drei Gruppen untergliedert:

Erhaltenswerte oder schützenswerte Objekte: Darunter fallen Bauten, die mindestens 30 Jahre alt sind. Bei erhaltenswerten Objekten ist die Gemeinde für Umbau¬arbeiten zuständig und entscheidet über das Bauvorhaben.
K-Objekte (kantonale Objekte): Dazu gehören alle Baugruppen, Häusergruppen mit einem räumlichen oder historischen Zusammenhang. Diese sind generell schützenswerte Objekte. Hier ist die kantonale Denkmalpflege zuständig und muss bei Umbauarbeiten zwingend mit¬einbezogen werden.
Denkmalgeschützte Objekte: Die Bezeichnung wird nur bei Objekten verwendet, die formell per Vertrag oder Regierungsratsbeschluss im Grundbuch eingetragen sind. Sie stehen unter dem Schutz des Kantons oder des Bundes. Auch hier muss bei Umbauarbeiten die kantonale Denkmalpflege benachrichtigt werden.

Die Auflagen der kantonalen Denkmalpflege vorherzusagen, ist schwierig, weiß man bei der Rimmo-Invest AG. Es handelt sich um Einzelbetrachtungen, die von Immobilie zu Immobilie unterschiedlich sind. So kann beispielsweise eine Veränderung der Bausubstanz oder der Ersatz von historischen Fenstern untersagt werden. Im Fall einer schützenswerten Fassade kann verlangt werden, dass die Hauswand nur im originalen Farbton gestrichen werden darf. Weniger strikt sind die Auflagen meist beim Innenausbau. So sind bei Küchen, Bädern und technischen Installationen im Regelfall neue Standards erlaubt. Doch selbst hier ist die Unterschutzstellung von Kaminen, Treppen oder Wand¬verkleidungen möglich.

WAS SOLLTE BEIM KAUF BEACHTET WERDEN?

Wenn ein Käufer den Schutzstandard kennt und durch einen Fachmann den ungefähren Sanierungsbedarf erfahren hat, kann ein konkreter Finanzierungsplan aufgestellt werden. Dieser darf aber nicht zu eng bemessen werden, damit immer noch Luft nach oben ist, gibt Stephan Rölli zu bedenken. Denn trotz Gutachten können zusätzliche Posten hinzukommen. So können bei einer Mauersanierung beispielsweise Probleme auftreten oder die Sanierung eines Dielenbodens ist schwieriger als gedacht. Hierfür gibt es mittlerweile auch flexible Finanzierungen, bei denen Kredite bedarfsorientiert genutzt werden können und auch erst dann Kreditkosten entstehen. Auf jeden Fall sollten zukünftige Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie über mögliche Fördermittel für die Sanierung nachdenken. Bauherren, die dabei mit der Denkmalpflege zusammenarbeiten, werden meistens finanziell unterstützt. Denn Sanierungen sind nicht nur deshalb notwendig, um die Immobilie zu erhalten, sondern auch um die langfristigen Kosten für die Erhaltung gering zu halten, erklärt Rölli nachvollziehbar. Wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt, hängt von der kantonalen Denkmalpflege ab. Je nach Objekt und Ortsbild wird ein bestimmter Prozentsatz der entstehenden Kosten übernommen. Dieser liegt meistens zwischen 20 und 100 Prozent. Eine vollständige Kostenübernahme ist der Fall, wenn die Arbei¬ten nur aus Sicht der Denkmalpflege, nicht aber aus Sicht des Besitzers notwendig sind. So zum Beispiel bei der Restaurierung einer Inschrift an der Hausfassade. Werterhaltende Arbeiten, die nicht durch die Denkmalpflege subventioniert werden, sind zudem von der Steuer absetzbar, lässt Stephan Rölli abschließend wissen.

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Nachgefragt bei Stephan Rölli: Was ist Stockwerkeigentum?

Nachgefragt bei Stephan Rölli: Was ist Stockwerkeigentum? Das Stockwerkeigentum wurde 1965 in der Schweiz eingeführt, berichtet Stephan Rölli von der Rimmo-Invest AG. Damit sollte erreicht werden, dass sich mehr Menschen eine eigene Wohnung leisten können. Heute sind rund ein Achtel aller in der Schweiz vorhandenen Wohnungen Eigentumswohnungen. Mit wachsender Tendenz. Denn viele Wohnungen kosten deutlich weniger als vergleichbare Häuser.

Daher nachgefragt bei Stephan Rölli (Schötz):

Was ist Stockwerkeigentum?
Was unterscheidet den Kauf von Stockwerkeigentum von einem normalen Immobilienkauf?
Was sind die Rechte und Pflichten eines Stockwerkeigentümers?

WAS IST STOCKWERKEIGENTUM?

Die Stockwerkeigentümer sind vor dem Gesetz eine Gemeinschaft, auch Miteigentümergemeinschaft genannt. Dabei handelt es sich um eine körperschaftlich organisierte Personenverbindung. Die Beziehung der Stockwerkeigentümer untereinander ist bestimmt vom Miteigentumsrecht und zwar hinsichtlich des

Unterhalts,
der Renovierung,
der Benutzung und
der Beschädigung der gemeinschaftlichen Teile und Einrichtungen.

Das ganze zu Stockwerkeigentum aufgeteilte Grundstück gehört allen Eigentümern gemeinsam und unmittelbar. Bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft handelt es sich aber nicht um eine juristische Person, erklärt Stephan Rölli. Dennoch ist die Gemeinschaft von Gesetzes wegen eingeschränkt vermögens- und handlungsfähig. Dies bedeutet, dass die Eigentümer in eigenem Namen Rechte erwerben können. Aber auch besitzen und geltend machen können. Allgemein besitzt der Stockwerkeigentümer Sonderrechte an der eigenen Wohnung, inklusive Keller und Waschküche. Diese stehen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Diese Räume im Sonderrecht zählen zur Stockwerkeigentumseinheit. Wie genau die Flächen aufgeteilt werden, bestimmt wiederum der Stockwerkaufteilungsplan. Dieser muss beim jeweiligen Grundbuchamt hinterlegt sein. Räume oder Flächen ohne Sonderrecht sind Gemeinschaftseigentum und unterliegen der gemeinsamen Nutzung. Dazu gehören:

Der Garten und die Parkplätze
Sichtbare Gebäudeteile
Elementare Gebäudeteile
Das Treppenhaus oder die Heizungsanlage

WAS UNTERSCHEIDET DEN KAUF VON STOCKWERKEIGENTUM VON EINEM NORMALEN IMMOBILEINKAUF?

Spätestens bei der Betrachtung des Kaufvertrags sieht der Käufer, dass nicht ein bestimmtes Wohnobjekt erworben wird. Der Käufer erwirbt eine Beteiligung an einem ganzen Grundstück mit dem darauf stehenden Haus und möglichen Nebengebäuden. Aus diesem Grund werden solche Wohnungen in einem Kaufvertrag auch nicht als Eigentumswohnung bezeichnet. Solche Wohnungen laufen unter dem Begriff Stockwerkeigentum oder Stockwerkeigentumsanteil. Der Anteil wird dabei in Promille angegeben.

Das schweizerische Recht sieht eine Verbindung zwischen Gebäuden und Grund und Boden vor, auf dem ein Haus steht. Die einzelnen Räume sind Bestandteil des ganzen Hauses. Demnach ist die eigentumsrechtliche Trennung von Gebäudeeigentum und Boden nur durch Baurecht als Dienstbarkeit möglich. Weil aber keinen einzelne Räume gebaut werden können, ist damit verbunden auch kein Raum als separates Eigentum möglich. Ist ein Käufer an einer Eigentumswohnung interessiert, ist immer eine Beteiligung an der Gesamtliegenschaft nötig. Der umgangssprachlich verwendete Begriff der Eigentumswohnung ist daher irreführend, erläutert Stephan Rölli.

WAS SIND DIE RECHTE UND PFLICHTEN EINES STOCKWERKEIGENTÜMERS?

Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu sind nicht sehr aussagekräftig, weiß Stephan Rölli. Besonders die Themen Verwaltungshandlungen, Unterhalt oder bauliche Maßnahmen werden so gut wie nicht erwähnt. Darum werden oftmals die allgemeinen Bestimmungen des Miteigentums (Artikel 647ff. ZGB) und die Vorschriften des Vereinsrechts (Artikel 64ff. ZGB) für das Stockwerkeigentum angewandt. Aber auch die Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens darf die Stockwerkeigentümergemeinschaft den Umfang dieser Rechte und Pflichten in einer eigenen Gemeinschaftsordnung festlegen. Aber auch in der Hausordnung oder in Versammlungsbeschlüssen ist dies möglich. Generell gelten für Stockwerkeigentümer aber auch.

das allgemeingültige Nachbarrecht und
das öffentliche Recht der Kantone und Gemeinden (z. B. hinsichtlich der Bauvorschriften),
das Polizeirecht und
die allgemeine Gebührenordnung.

Auch sind regelmäßige Versammlungen der Stockwerkeigentümer eine gesetzliche Pflicht. Die Versammlung hat von Gesetzes wegen folgende Befugnisse:

Entscheidungen hinsichtlich aller Verwaltungsangelegenheiten, die nicht dem Verwalter zustehen.
Bestellung des Verwalters sowie Aufsicht über dessen Tätigkeit
Wahl eines Ausschusses
Genehmigung des jährlichen Kostenvoranschlages, der Rechnung und der Aufteilung der Kosten unter allen Eigentümern
Schaffung eines Erneuerungsfonds für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten
Beschlüsse über die unterschiedlichen Versicherungen für das Gebäude und das Grundstück.

Bezüglich der Haftung ist zu erwähnen, dass die Stockwerkeigentümer grundsätzlich nicht solidarisch für die von der Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) eingegangenen Verpflichtungen haften. Es sei denn, die Solidarhaft wurde vereinbart, informiert Stephan Rölli von der Rimmo-Invest AG abschließend.

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Nachgefragt bei Stephan Rölli (Schötz): Warum sind Immobilien als Kapitalanlage beliebt & worauf achten?

Nachgefragt bei Stephan Rölli (Schötz): Warum sind Immobilien als Kapitalanlage beliebt & worauf achten? Stephan Rölli (Schötz) von der Rimmo-Invest AG begegnet immer wieder Leuten, die vor der Frage stehen, wie man heutzutage sein Geld noch gewinnbringend investieren kann. Da Tagesgelder und Festgeld keine Zinsen mehr abwerfen, sind sie schon lange keine attraktive Möglichkeit mehr, Geld anzulegen. Somit stehen viele vor der Entscheidung, ob man nun besser in Aktien oder Immobilien investieren möchte. Das Interesse an Immobilien als Kapitalanlage ist dabei oft größer als die Option, in unsichere Aktien zu investieren, da eine ständig schwankende Kapitalanlage zu risikoreich erscheint. Nicht verwunderlich, dass das Interesse am Thema Immobilien als Kapitalanlage in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus gerückt ist, wie Stephan Rölli beobachtet.

Wir wollten mehr wissen und haben bei Stephan Rölli (Schötz) nachgefragt:

Warum ist das Investieren in Immobilien sinnvoll?
Worauf beim Immobilienkauf achten?
Warum ist die Lage einer Immobilie wichtig?
Was ist eine gute Immobilienlage?

WARUM IST DAS INVESTIEREN IN IMMOBILIEN SINNVOLL?

Wie Stephan Rölli weiß, ist der niedrige Leitzins der Grund, warum sich eine Investition in Immobilien lohnt. Dank der Europäischen Zentralbank und ihrer Zinspolitik ist der Leitzins seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Dadurch können Privatanleger einfacher in Immobilien investieren, selbst wenn sie einen hohen Kredit aufnehmen müssen. Doch die effektiven Jahreszinsen bleiben so für jeden weiterhin unschlagbar günstig, bestätigt Stephan Rölli (Schötz).

WORAUF BEIM IMMOBILIENKAUF ACHTEN?

Damit die Immobilie später auch vermietet werden kann und somit Rendite abwirft, sollten einige Dinge beachtet werden, merkt Stephan Rölli an.

Gute Lage – sowohl in direkter Umgebung als auch die Region im Allgemeinen
Gute Bausubstanz der Immobilie ohne versteckte Mängel
Rendite und Risiko entsprechen den eigenen Vorstellungen
Angemessener Mietpreismultiplikator (nicht höher als 30)
Solide Rendite, den eigenen Vorstellungen entsprechend

WARUM IST DIE LAGE EINER IMMOBILIE WICHTIG?

Laut Stephan Rölli (Schötz) kann nicht oft genug betont werden, dass die Lage einer Immobilie das A und O ist, wenn diese später als Renditeobjekt fungieren soll. Denn von der Lage hängt unter anderem die spätere Wertsteigerung der Immobilie ab und ob sie mehr leer steht, als sie vermietet ist, ergänzt Rölli. Anders als bei Immobilien für den Eigenbedarf gilt es sich vor dem Kauf einer Anlageimmobilie in die potenziellen Mieter hineinzuversetzen. Soll die gekaufte Eigentumswohnung beispielsweise an Familien mit Kindern vermietet werden, so sind Kriterien wie Schulen, Kitas, Spielplätze etc. eine wichtige Voraussetzung für eine spätere Vermietung, erläutert Stephan Rölli (Schötz).

WAS IST EINE GUTE IMMOBILIEN LAGE?

Wurde das Traumobjekt gefunden, sollten folgende Fragen überprüft werden, rät Stephan Rölli:
Wie sind die wirtschaftlichen Perspektiven der Region?
Wie hat sich die Bevölkerung in der letzten Zeit entwickelt?
Wie hoch ist der Leerstand?

Oftmals lohnt es sich auch bei der Lage, nicht nur in besonders beliebten Regionen Ausschau zu halten. Direkte Nachbarregionen profitieren von der Nähe zu beliebten Wohngegenden. Aber die Immobilienpreise sind hier für ein Investment noch deutlich erschwinglicher, merkt Rölli an.

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Immobilien wird die Lage beim Immobilieninvestment immer wichtiger, erklärt Stephan Rölli (Schötz) von der Rimmo-Invest AG.

DIE PASSENDE IMMOBILIE FINDEN? STEPHAN RÖLLI UND DIE RIMMO INVEST AG HELFEN WEITER

Stephan Rölli und das Team von der Rimmo-Invest AG kennen den Immobilienmarkt in der Schweiz sehr genau. Die Rimmo-Invest AG bietet Interessierten stets eine professionelle Beratung und hilft stressfrei ein passendes Objekt zu finden. Dank der Marktnähe und einem großen Kundenstamm dauert die Suche nach der passenden Immobilie erfahrungsgemäß nicht lang. Für Fragen und Beratungen steht Stephan Rölli und die Rimmo-Invest AG stets zur Verfügung.

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