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Ärztliches Gutachten für juristische Fragestellungen

Unfallfolgen, Berufsunfähigkeit, Rentenfähigkeit – bei rechtlichen Angelegenheiten ist oft ein ärztliches Gutachten erforderlich, um eine angemessene Entscheidung zu treffen. In der sportorthopädischen Praxisklinik SPORTHOMEDIC in Köln erstellt Prof. Dr. med. Oliver Tobolski solche ärztlichen Gutachten für Institutionen und Privatpersonen.

Geht es um Folgeschäden nach einem Unfall, Behandlungsfehler, Schmerzensgeld oder die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen, dann ist ein ärztliches Gutachten notwendig. Mit langjähriger Erfahrung, fundierter Fachkompetenz und entsprechendem Hintergrundwissen erstellen die Experten in der Praxisklinik SPORTHOMEDIC unabhängige Gutachten im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie.

Zunächst wird der medizinische Sachverhalt geklärt. In einem ausführlichen Gespräch können die Patienten über ihre Vorgeschichte und Beschwerden berichten. Darauf folgt eine körperliche Untersuchung der betroffenen Körperregionen. Dazu werden auch Verfahren wie Ultraschall, Röntgen oder Kernspintomographie eingesetzt. Die erhobenen Befunde werden sorgfältig ausgewertet, um das Gutachten fertig zu stellen.

„Wir nehmen Begutachtungen für Berufsgenossenschaften, Sozialversicherungsträger, Versicherungen und Gerichte vor. Aber auch Privatpersonen können bei uns ein Attest oder Gutachten beauftragen“, erklärtProf. Dr. med. Oliver Tobolski, ärztlicher Direktor von SPORTHOMEDIC. „Wir haben den Anspruch, dass unsere Gutachten wissenschaftlich fundiert, medizinisch schlüssig, und für jeden verständlich und nachvollziehbar sind.“

Mehr Informationen zum Thema Ärztliches Gutachten, Kinderorthopädie oder Kniescheiben-OP sind auf https://www.sporthomedic.de zu finden.

MVZ SPORTHOMEDIC GmbH – Sportorthopädische Praxisklinik Köln
Prof. Dr. med. Oliver Tobolski
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Leibrente: Eine gute Alternative zum Immobilienverkauf

Viele Immobilieneigentümer haben ihr Leben lang gearbeitet, müssen im Alter aber dennoch mit einer kleinen Rente auskommen oder sie möchten sich zum Lebensende noch Wünsche erfüllen. Zuweilen passiert es dann, dass sie über den Verkauf ihres Hauses nachdenken, um an das erforderliche Geld zu kommen. Für alle, die nicht auf einmal auf eine solch große Geldsumme angewiesen sind, kann der Verkauf auf Leibrente eine sinnvolle Alternative sein, meint Maximilian Lippka, Geschäftsführer der Münchner IG.

Das Prinzip ist einfach: Beim Verkauf auf Leibrente verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer gegenüber, ihm eine lebenslange monatliche Zusatzrente zu zahlen. Der Verkäufer kann dabei in seinen eigenen vier Wänden verbleiben und seinen Ruhestand sorgenfrei genießen. Nach dem Tod des Verkäufers geht das Haus dann auf den Käufer über. „Der Verkauf auf Leibrente stellt eine gute Alternative zum Immobilienverkauf dar und kommt vor allem für Eigentümer infrage, die sich im Alter finanziell absichern möchten“, meint Maximilian Lippka.

Gründe dafür können sein, dass plötzlich hohe Pflegekosten anfallen, die Eigentümer noch einmal etwas von der Welt sehen möchten und dazu Geld benötigen oder sich nicht mehr selbst um die Instandhaltung der Immobilie kümmern können. „Unser Partner für den Verkauf auf Leibrente, die Deutsche Leibrenten AG, kümmert sich zum Beispiel auch um Erhaltungsreparaturen der Immobilie“, erklärt der Geschäftsführer, „so werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Die Eigentümer müssen sich nicht selbst um die Durchführung dieser Maßnahmen kümmern und das Haus verliert nicht an Wert“.

Damit Eigentümer beim Verkauf auf Leibrente abgesichert sind, wird sowohl das lebenslange Wohnrecht als auch die Rentenzahlung in einem Eintrag im Grundbuch festgehalten. Wie hoch die Leibrente letztlich ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie beispielsweise dem Immobilienwert, dem Alter und dem Geschlecht des Verkäufers sowie den Instandhaltungskosten für die Immobilie. Zudem sind verschiedene Varianten der Immobilien-Rente möglich wie die Sofortrente, die aufgeschobene Leibrente, bei der die Rentenzahlung erst später beginnt, oder die temporäre Rente, die nach einer vereinbarten Dauer endet – auch dann, wenn der Verkäufer noch lebt.

Verkäufer, die mehr über die Leibrente erfahren möchten, können die Mitarbeiter der Münchner IG unter der Rufnummer 089 / 99 82 974 – 10 kontaktieren.

Mehr Informationen zu diesem Thema oder auch zu Haus verkaufen Grünwald, Immobilie verkaufen Grünwald, Makler Planegg und mehr gibt es auf https://www.muenchner-ig.com/.

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Wann lohnt sich die Leibrente für Hausbesitzer?

Ältere Eigentümer, die an ihrer Immobilie hängen, diese aber aus Kostengründen veräußern müssen, sollten über die Möglichkeit der Leibrente nachdenken. Darauf weist jetzt René Reuschenbach hin, Geschäftsführer der WAV Reuschenbach Immobilien GmbH (WAV). Außerdem liefert er wissenswerte Informationen zum Thema.

Für Hausbesitzer im Rentenalter, bei denen das Geld knapp ist oder die sich im Alter noch etwas gönnen möchten, ist die Leibrente eine gute Alternative zu einem direkten Hausverkauf. „Der große Vorteil an der Leibrente ist, dass die Hausbesitzer bis zu ihrem Lebensende in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, wenn sie das wünschen“, erklärt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV, „und bis dahin erhalten sie vom neuen Eigentümer eine feste monatliche Summe“. Sicherheit über ihr lebenslanges Wohnrecht bietet ihnen ein Eintrag ins Grundbuch, der bei einer solchen Vereinbarung vorgenommen wird.

Eine weitere Option ist es, die Leibrente zeitlich zu begrenzen. In diesem Fall müsste der neue Eigentümer beispielsweise über 20 Jahre eine entsprechende Rate zahlen. Danach gehört das Haus ihm. Auch bei dieser Option erlischt das lebenslange Wohnrecht nicht. „Bei der zeitlichen Begrenzung gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel eine aufgeschobene oder eine verlängerte Rente“, erklärt René Reuschenbach.

Von der aufgeschobenen Leibrente profitieren zum Beispiel diejenigen, die bei ihrem Entschluss noch berufstätig sind. Die verlängerte Rente dagegen lohnt sich für alle mit Kindern oder Enkeln, denen sie noch etwas vermachen wollen. Denn bei einem vorzeitigen Tod des Rentenberechtigten geht der Anspruch auf die Erben über. Neben der Verrentung mit Wohnrecht ist übrigens auch eine Verrentung ohne Wohnrecht möglich. Durch diese erhalten die ehemaligen Hausbesitzer eine höhere Leibrente als bei der Verrentung mit Wohnrecht.

Wie hoch die Leibrente ausfallen wird, ist aber nicht nur von dieser Entscheidung, sondern auch von weiteren Faktoren wie dem Alter des Hausbesitzers und dessen statistischer Lebenserwartung (Leibrentenfaktor) sowie dem Wert des Hauses (Immobilienwert) abhängig. Die Leibrente mit Wohnrecht wird – vereinfacht gesagt – anhand des Leibrentenfaktors und des Immobilienwertes berechnet.

Auf der Homepage der WAV finden Interessenten unter dem Punkt „Verrentung“ einen kostenlosen Verrentungsrechner, über den sie einige Angaben vornehmen können. Damit der Rechner funktioniert, muss unter anderem ein Mindestalter von 60 Jahren angegeben werden. Haben die WAV-Mitarbeiter alle nötigen Informationen erhalten, melden sich schnellstmöglich bei den Interessenten zurück und teilen ihnen mit, welche Beträge sie erwarten können.

Die Experten, die im Rhein-Erft- und im Rhein-Sieg-Kreis sowie in der gesamten Region Köln/Bonn tätig sind, informieren Interessenten unter der Rufnummer 02236 / 885 850 gerne auch zu weiteren Fragen. So geben sie Auskunft darüber, welcher Vertragspartner für die Leibrente geeignet ist, was bei einem vorzeitigen Auszug passiert oder was geschieht, wenn der Käufer seine Raten nicht mehr zahlen kann.

Mehr Informationen zum Thema sowie Wissenswertes zu Bornheim Immobilienmakler, Wesseling Immobilienmakler, Makler Wesseling und mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

WAV Immobilien Reuschenbach GmbH IVD
René Reuschenbach
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