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Einigung auf Koalitionsvertrag: Was bedeutet dieser für Immobilienthemen?

SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. In diesem schildern sie auch ihre Vorhaben zu verschiedenen Immobilienthemen. Stefan Sagraloff, Geschäftsführer des Nürnberger Unternehmens IMMOPARTNER, hat sich den Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ genauer angesehen und schlüsselt die wesentlichen Punkte für Eigentümer und Mieter auf.

Erstens: Die Parteien wollen bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dazu sollen die Mittel für den sozialen Wohnungsbau inklusive der Eigenheimförderung erhöht werden. Vorgesehen ist der Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr – von diesen sollen 100.000 öffentlich gefördert sein. Auch Auszubildende und Studenten sollen im Hinblick auf den Wohnungsmarkt profitieren. Dazu planen die Parteien eine Bau- und Investitionsoffensive, die die Voraussetzungen für schnellen und günstigen Wohnraum schafft. Um dies zu erreichen, wollen sie auf serielles und modulares Bauen beziehungsweise Sanieren setzen. Bei den Sanierungsmaßnahmen ist es, laut Koalitionsvertrag, beispielsweise denkbar, nach dem niederländischen Energiesprong-Prinzip vorzugehen. „Dabei werden Wohngebäude besonders günstig energetisch saniert – unter anderem mittels Digitalisierung und vorgefertigter Elemente“, erklärt Stefan Sagraloff.

Zweitens: Beim Wohnungsneubau werden die linearen Abschreibungen künftig von zwei auf drei Prozent angehoben. „Das bedeutet unter anderem Vorteile für alle, die eine Eigentumswohnung kaufen und vermieten möchten“, so Stefan Sagraloff, „kauft jemand beispielsweise eine Immobilie für 200.000 Euro kann er – etwas vereinfacht gesagt – nun jedes Jahr 6.000 Euro anstelle von 4.000 Euro abschreiben und somit von besseren Steuervorteilen profitieren“.

Drittens: „Eigentümer müssen bald verstärkt auf den Klimaschutz setzen“, fasst Stefan Sagraloff zusammen. So möchte die künftige Regierung, dass ab dem 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Darüber hinaus werden unter anderem die Neubarstandards im Gebäudeenergiegesetz zum 1. Januar 2025 an den KfW-Effizienzhaus-40-Standard angeglichen, der bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz einer Immobilie stellt.

Viertens: Mieter sollen künftig besser geschützt werden. Daher wird unter anderem die Mietpreisbremse für Neuvermietungen an angespannten Wohnungsmärkten bis 2029 verlängert. Zudem sollen Nebenkostenabrechnungen transparenter werden. „Damit gehen auch besondere Herausforderungen für Vermieter einher“, meint der IMMOPARTNER-Geschäftsführer, „sie müssen sich jetzt noch stärker mit der kaufmännischen Verwaltung ihrer Immobilie befassen“. Möchten sich Vermieter und Mieter künftig über die Miethöhe informieren, wird das für sie aber einfacher: Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern müssen einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.

Fünftens: Das Immobiliengeschäft soll seriöser werden. Für Makler, Miet- und WEG-Verwalter wird ein Sachkundenachweis eingeführt. „Dieser bietet jedem die Chance, seriöse von unseriösen Dienstleistern zu unterscheiden. Als Immobilienmakler bekommen wir somit die Möglichkeit, unsere Kompetenz noch besser nachzuweisen“, findet Stefan Sagraloff. Denn zurzeit könne sich jeder als Immobilienmakler bezeichnen, da der Begriff in Deutschland nicht geschützt ist. Gut findet der IMMOPARTNER-Geschäftsführer zudem, dass Immobilien nicht mehr mit Bargeld erworben werden dürfen. Dadurch soll Geldwäsche bei Immobiliengeschäften verhindert werden.

Informationen zu verschiedenen Immobilienthemen sowie zu Haus zu vermieten Nürnberg, Wohnung vermieten Nürnberg, Immobilienpreise Nürnberg und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immopartner.de

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Guter Service zahlt sich aus

Zufriedene Kunden sind das höchste Gut eines Dienstleisters: Umso mehr freut sich das Nürnberger Immobilienunternehmen IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K. über die Auszeichnung mit dem Prädikat „Hohe Kundenzufriedenheit“ des Wirtschaftsmagazins FOCUS Money.

In der Ausgabe 10/2021 veröffentlicht das Magazin FOCUS-Money das Resultat der bundesweit durchgeführten Online-Umfrage der Analysegesellschaft ServiceValue zum Thema Kundenzufriedenheit. Ergebnis in der Kategorie „Immobilienmakler“: IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K. wurde mit dem Ergebnis „Hohe Kundenzufriedenheit“ ausgezeichnet.

„Als Immobilienmakler mit einem hohen Sorgfaltsbewusstsein ist es unsere Pflicht, ein hohes Niveau hinsichtlich der Dienstleistungsqualität in der Immobilienbranche zu tragen. Es freut uns sehr, dass unsere Kunden unsere Arbeit honorieren und wir sehen es als zusätzlichen Ansporn und als Bestätigung, dass unser Geschäftsmodell funktioniert und positiv beim Kunden ankommt“, freut sich der Geschäftsleiter und Inhaber von IMMOPARTNER Stefan Sagraloff.

Anfang dieses Jahres hat die Kölner Analysegesellschaft ServiceValue im Auftrag von FOCUS-MONEY in einer branchenübergreifenden Studie die Zufriedenheit von Kunden mit Unternehmen abgefragt. Zielsetzung war es, ein klares, verständliches und effizientes Instrument zur Messung der erfahrensbezogenen Bewertung zu schaffen.

Im Rahmen eines Online-Panels gaben dabei Verbraucher mehr als 274.000 Stimmen zu 1.418 Unternehmen oder Marken in 67 Branchen ab. Als Messinstrument entwickelte ServiceValue hierfür den Kundenzufriedenheits-Index (KZI). Anbieter, die über dem Branchendurchschnitt liegen, wurden mit „Hohe Kundenzufriedenheit“ gekennzeichnet. Wer innerhalb dieser Gruppe überdurchschnittlich stark abschneidet, bekam die Bewertung „Höchste Kundenzufriedenheit“.

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K-Wert, RWA und Vorfälligkeitsentschädigung

Jede Branche hat ihre eigene Sprache – das gilt auch für die Immobilienwelt. Doch was bedeuten Wörter und Abkürzungen wie K-Wert, RWA und Vorfälligkeitsentschädigung? Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt ausgewählte Begriffe, die dem einen oder anderen vielleicht noch nie begegnet sind.

Aval: Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft/eines Avals verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. „Ein Beispiel dafür sind Elternbürgschaften. Diese verlangen Vermieter häufig von den Eltern Studierender, die kein oder kein hohes Einkommen haben“, erklärt Stefan Sagraloff, „so sichern sie sich gegen Schäden oder noch ausstehende Miet- und Nebenkostenforderungen ab“. Stefan Sagraloff rät bei der Unterzeichnung allerdings besonders bei Wohngemeinschaften zur Vorsicht: „Ist der Student als Hauptmieter der Wohnung eingetragen oder sind alle WG-Mitglieder Hauptmieter, haften sie gesamtschuldnerisch.“ Im schlechtesten Fall müssen die Bürgen also für alle ausstehenden Forderungen aufkommen. Besser sei es daher, wenn der Student nur der Hauptmieter eines einzelnen Zimmers ist. So können die Bürgen, in diesem Fall die Eltern, nur anteilig haftbar gemacht werden.

K-Wert: Der K-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) wird benötigt, um den gesamten Wärmebedarf eines Gebäudes zu berechnen. Für alle Bauteile wird ein einzelner K-Wert errechnet und mit den weiteren addiert. „Heute sagt man auch U-Wert“, weiß Stefan Sagraloff, „anhand dieses Wertes lassen sich beispielsweise Heizkosten ableiten“.

RWA: Die Abkürzung RWA steht für „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“, die oftmals auch als Rauchabzugsanlagen bezeichnet werden. Wenn ein Feuer ausbricht, sorgen die Anlagen dafür, dass die Fluchtwege bereits zu Beginn des Ausbruchs von Rauch und Hitze weitestgehend freigehalten werden. „Sie sind daher unter anderem für die Selbst- und Fremdrettung von Personen, für die Feuerwehr sowie für die Vermeidung von Betriebsausfällen essenziell“, erklärt Stefan Sagraloff.

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt das Finanzamt, dass eine Person seiner Steuerpflicht nachgekommen ist. „Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für jeden Immobilienkauf erforderlich“, so Stefan Sagraloff. Sie gibt Auskunft darüber, dass der Käufer seine Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Erst wenn der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Käufer erhalten hat, kann er sie ans Grundbuchamt schicken und erst dann kann die Immobilie endgültig ihren Besitzer wechseln.

Vorfälligkeitsentschädigung: Wird ein Darlehensvertrag von Seiten des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt, muss er dem jeweiligen Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Ein Beispiel: Bei einem Hausverkauf möchten einige Eigentümer ihre Hypothek vorzeitig zurückzahlen. Für den Schaden, der der kreditgebenden Bank daraus entsteht, müssen sie aufkommen. „Gerne beraten wir Eigentümer im Vorfeld des Immobilienverkaufes darüber, mit welcher Summe sie rechnen müssen“, sagt der Immopartner-Geschäftsführer aus Nürnberg.

Gerne informieren Stefan Sagraloff und seine Kollegen Interessenten auch über alle weiteren Aspekte des Immobilienverkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung. Immobiliensuchenden in Nürnberg und Umgebung stehen sie ebenfalls unter der Telefonnummer (0911) 47 77 60 13 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Notar Neumarkt, Notar Erlangen, Notar Fürth und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immopartner.de

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„Fairer Immobilienmakler 2021“

Das Magazin FOCUS Money und die Analyse- und Beratungsgesellschaft ServiceValue testeten die Fairness von 29 Immobilienmaklern aus Deutschland. IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K. erhielt die Note „Gut“ und damit den Titel „Fairer Immobilienmakler“.

Die Nachfrage nach Wohneigentum ist sehr hoch. „Was ist meine Immobilie wert?“ oder „Wer zahlt die nach dem neuen am 23.12.2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Maklerlohn die Maklerprovision?“ sind dabei die Fragen, die nach wie vor sehr aktuell sind und immer häufiger diskutiert werden. Umso wichtiger ist es für Immobilieneigentümer und -käufer zu wissen, ob sie fair und partnerschaftlich von einem Makler behandelt und beraten werden. Auch 2020/21 sind FOCUS Money in Zusammenarbeit mit dem Kölner Analyseinstitut ServiceValue diesen Fragen im Rahmen einer Fairness-Wettbewerbsstudie nachgegangen und nahmen 29 Immobilienmakler unter die Lupe.

In einer umfassenden Online-Befragung bewerteten knapp 1900 Teilnehmer ihre persönlichen Erfahrungen der letzten 24 Monate mit einem der getesteten Immobilienunternehmen. Die Kunden konnten die getesteten Makler nach folgenden Kategorien beurteilen: Kundenkommunikation, Kundenservice, Leistungsberatung, Kundenberatung sowie Preis-Leistungs-Verhältnis. In vier von fünf Kategorien erhielt das Nürnberger Maklerunternehmen IMMOPARTNER zum dritten Mal in Folge die Note „Gut“ und sicherte sich damit eines der Siegerplätze als „Fairer Immobilienmakler“ Deutschlands 2021.

„Wir freuen uns natürlich sehr über das Lob und das Vertrauen unserer Kunden und sind sehr stolz darauf zu den Besten zu gehören. Damit wissen wir, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden und es spornt uns an diesen fortzusetzen“, sagt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer und Inhaber von IMMOPARTNER, der nicht nur in der Metropolregion Nürnberg sehr gut aufgestellt ist, sondern auch in Neumarkt i. d. Oberpfalz.

Der Immobilienmarkt ist stark umkämpft und ist ständig in Bewegung. Um im hartumkämpften Wettbewerb zu bestehen, müssen die Immobilienmakler ihr Handwerk umfassend beherrschen. „Es gibt leider nach wie vor viele schwarze Schafe ohne nachweisliche Qualifikationen, die versuchen den Immobilienmarkt abzugrasen. Stefan Sagraloff und sein Team bringen alle Voraussetzungen mit, um mit ihrer Fairness den Kunden zu überzeugen: „Als regional agierende Makler verstehen wir uns als qualifizierte und kompetente Berater und nehmen unsere Aufgabe sehr ernst. Auch wir sind ständig in Bewegung, legen großen Wert auf Aus- und Weiterbildung, kennen die aktuelle Rechtsprechung und verfügen über einen modernen, informativen Online-Auftritt. Dies spüren auch unsere Kunden und belohnen uns mit ihrer Treue“.

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Tipps für die Wohnungsvermietung

Die Mietpreisfestlegung, die Mietersuche und die Mietvertragsgestaltung sind wichtige Punkte, über die Eigentümer sich im Vorfeld der Vermietung ihrer Wohnung Gedanken machen sollten. Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg, weiß, wie die Vermietung gelingt.

Tipp 1: „Die Miete dürfen Eigentümer in einigen Städten nicht einfach beliebig hoch festlegen“, erklärt Stefan Sagraloff, „denn zum Beispiel in Nürnberg, Würzburg und München gilt die Mietpreisbremse“. Diese besagt, dass die Miete für Bestandswohnungen bei ihrer Wiedervermietung in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für Neubauten gilt diese Regelung nicht. „Dennoch halte ich es für wichtig, dass Eigentümer – sei es privat oder gewerblich – bezahlbaren Wohnraum anbieten, auch in Orten, in denen die Mietpreisbremse nicht gilt“, so Stefan Sagraloff.

Tipp 2: „Eigentümer sollten sich vorab überlegen, wer der passende Kandidat für ihre Wohnung ist“, meint Stefan Sagraloff, „Familien fühlen sich beispielsweise oft eher wohl, wenn auch andere Familien im Umfeld wohnen“. Um die passende Zielgruppe zu erreichen, können die Vorteile der Immobilie während der Vermarktung geschickt angepriesen werden. „Wer zum Beispiel nach älteren Mietern sucht und eine barrierefreie Wohnung zu bieten hat, sollte das ruhig hervorheben“. Darüber hinaus können sich Vermieter nach den Einkommensverhältnissen der potenziellen Mieter erkundigen, um zu prüfen, ob sie solvent sind.

Tipp 3: Auch im Hinblick auf den Mietvertrag müssen Eigentümer einiges beachten. „Im Mietvertrag müssen zum Beispiel Angaben zu den Nebenkosten gemacht werden“, so Stefan Sagraloff, „dabei ist auch zu beachten, dass Eigentümer einige Kosten wie zum Beispiel die sogenannten Hausverwalterkosten oder nicht umlagefähigen Versicherungen nicht einfach an ihre Mieter weitergeben dürfen“. Mit der Vermietung einer Immobilie übernehmen Eigentümer kaufmännische und technische Pflichten. Zu den kaufmännischen Pflichten gehört es zum Beispiel, eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen und diese rechtzeitig an die Mieter zu schicken. Zu den technischen Pflichten zählt zum Beispiel die Übernahme von Instandhaltungsmaßnahmen.

Als erfahrene Immobilienmakler bieten Stefan Sagraloff und seine Mitarbeiter Eigentümern, die sich nicht selbst um die Vermietung kümmern können oder wollen, verschiedenen Leistungspakete an, angefangen von der Basic-Partnerschaft über die Komfort-Partnerschaft bis hin zur Premium-Partnerschaft.

Darüber, welches Leistungspaket für Eigentümer am sinnvollsten ist, beraten die Immopartner-Makler aus Nürnberg gerne unter der Rufnummer (0911) 47 77 60 13.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Hausverkauf versteuern, Immobilienwert berechnen, Spekulationssteuer Immobilien und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immopartner.de

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Wohnungsverkauf: So gelingt er Eigentümern

Wer seine Eigentumswohnung veräußern möchte, muss dazu in der Regel noch weitere Dokumente bereithalten als ein Hausverkäufer. Darüber hinaus ist aber auch ein gut organisierter Verkaufsprozess entscheidend, um einen angemessenen Preis für die Wohnung zu erzielen. Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt, wieso.

Neben Unterlagen zur Wohnflächenberechnung, dem Energieausweis und Bauplänen sind noch weitere Dokumente für einen Wohnungsverkauf erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel Protokolle aus den Eigentümerversammlungen der vergangenen drei Jahre, die Teilungserklärung sowie die Wohngeldabrechnung. Der Immopartner-Geschäftsführer aus Nürnberg und seine Mitarbeiter wissen genau, welche Dokumente für den Verkauf einer Wohnung benötigt werden und helfen Eigentümern gegebenenfalls bei deren Beschaffung.

„Sind alle Unterlagen vorhanden, kann der eigentliche Verkaufsprozess beginnen“, sagt Stefan Sagraloff, „dabei kommt es unter anderem auf eine professionelle Wertermittlung, die optimale Vermarktung der Wohnung sowie auf eine taktisch kluge Verhandlungsführung an“. Berücksichtigen Eigentümer diese Schritte beim Verkauf nicht, kann das im schlechtesten Fall dazu führen, dass die Wohnung lange am Markt bleibt und an Wert verliert.

Damit das nicht passiert und die Wohnung zu einem angemessenen Preis veräußert wird, übernehmen der Immopartner-Geschäftsführer und seine Mitarbeiter die genannten und weitere Schritte. So prüfen sie bei einer Wertermittlung unter anderem die Lage sowie den Zustand der Immobilie. Außerdem wissen sie genau, was zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum der zu verkaufenden Wohnung zählt und informieren Kaufinteressenten gezielt darüber.

Bei der Vermarktung wenden die Immopartner-Mitarbeiter moderne Strategien an: Mit 360-Grad-Rundgängen, Luftbildaufnahmen von Drohnen und einem Besichtigungsroboter setzen sie die Wohnung wirkungsvoll in Szene.

Ist das Kaufinteresse erst einmal geweckt, geht es an die Verhandlungsführung. „Da wir bereits jahrelang im Immobiliengeschäft aktiv sind, kennen wir die Argumente der Kaufinteressenten genau, berücksichtigen diese, verhandeln geschickt und erzielen einen angemessenen Preis“, so Stefan Sagraloff.

Eigentümer, die mit Immopartner ihre Wohnung in Nürnberg und Umgebung verkaufen möchten, können sich unter der Telefonnummer (0911) 47 77 60 13 melden und kostenlos und unverbindlich beraten lassen.

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