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Welche Möglichkeiten bieten sich Immobilienerben?

Hat jemand eine Immobilie geerbt, muss es oft schnell gehen. Nur sechs Wochen haben Erben Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Die Entscheidung dafür oder dagegen sollte allerdings gut durchdacht sein, denn im schlechtesten Fall ist die Immobilie mit einer Hypothek belastet. Hat man sich für das Erbe entschieden, kommen mehrere Optionen in Betracht: Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf. Die erfahrenen Makler von Marquardt Immobilien aus Herrenberg helfen bei der Entscheidung.

„Immobilienerben befinden sich in einer schwierigen Situation“, weiß Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien, „sie haben in der Regel nicht nur einen Angehörigen verloren, sondern müssen sich jetzt auch noch sehr zügig für oder gegen die Annahme des Erbes entscheiden“. Die Vertriebsleiterin rät den Immobilienerben in einem ersten Schritt dazu, darüber nachzudenken, ob sich die Annahme der Immobilienerbschaft lohnt. „Die Annahme ist oft nur sinnvoll, wenn der Nachlasswert die offenen Verbindlichkeiten übersteigt“, so Sylvia Gairing, „andernfalls ist es sogar möglich, in eine Schuldenfalle zu geraten“.

Wer nicht weiß, ob seine Immobilie mit einer Hypothek oder Grundschulden belastet ist, bekommt von den erfahrenen Immobilienmaklern aus Herrenberg Unterstützung. Sie finden heraus, ob das der Fall ist, und ermitteln den aktuellen Immobilienwert. „So machen wir es Erben leichter, sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden“, erklärt Sylvia Gairing.

Aber auch diejenigen, die sich bereits für die Annahme entschieden haben, benötigen häufig Unterstützung – schließlich bieten sich ihnen mit der Selbstnutzung, der Vermietung und dem Verkauf der Immobilie mehrere Optionen. „Wenn Erben überlegen, selbst in die Wohnung oder das Haus einzuziehen, das ihnen hinterlassen worden ist, sollten sie sich vorab darüber Gedanken machen, ob die Immobilie zu ihren Ansprüchen passt“, meint Sylvia Gairing. Fragen, die sie sich vorab stellen sollten, können sein: „Fallen noch Kosten für eventuelle Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen an?“, „Bietet die Immobilie genügend Platz?“ und „Welche Umzugskosten kommen auf mich zu?“.

Für Erben, die die Immobilie nicht selbst nutzen können oder möchten, sie aber dennoch behalten wollen, ist die Vermietung eine gute Möglichkeit. „Allerdings muss man in diesem Fall bereit dazu sein, nach einem geeigneten Mieter zu suchen und sich beispielsweise um kaufmännische Angelegenheit zu kümmern, wie zum Beispiel um die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen“, so die Vertriebsleiterin. Bei der Mietersuche jedenfalls können die Immobilienerben auf die Unterstützung der Makler aus Herrenberg zählen.

Oft wollen die Erben die Immobilie aber auch verkaufen, beispielsweise, weil sie in einer anderen Stadt leben und die Selbstnutzung oder die Vermietung für sie nicht in Frage kommt. „In diesem Fall finden wir schnell einen passenden Käufer, der bereit dazu ist, einen zufriedenstellenden Preis zu zahlen“, erklärt die Vertriebsleiterin. Sie und ihre Kollegen helfen ebenfalls gerne weiter, wenn die geerbten Immobilien vermietet sind oder wenn eine Erbengemeinschaft entstanden ist, die den Verkauf verkompliziert.

Weitere Informationen zu diesem Thema oder zu Haus verkaufen Maichingen, Sindelfingen Neubau und Immobilienbewertung Sindelfingen und mehr sind auf https://www.immobilien-marquardt.de zu finden.

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Dank professioneller Immobilienbewertung einen angemessenen Preis erzielen

Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten weder einen zu hohen noch einen zu niedrigen Verkaufspreis ansetzen. Darauf weist Saskia Schmitz, Geschäftsführerin der Schmitz ImmobilienPartner GmbH mit Sitz in Siegburg, hin. Ansonsten könne es passieren, dass Eigentümer ihre Immobilie unter Wert verkaufen.

Wie viel ist meine Immobilie wert? Diese Frage sollten sich Eigentümer stellen, bevor sie verkaufen. „Ein zu hoch angesetzter Preis kann dazu führen, dass sich potenzielle Kaufinteressenten für eine vergleichbare Immobilie entscheiden, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wird“, sagt Saskia Schmitz, Geschäftsführerin der Schmitz ImmobilienPartner GmbH. Kaufinteressenten informieren sich heutzutage in den Medien vorab über den Wert einer Immobilie und stöbern durch potentielle Vergleichsangebote. So erhalten die angehenden Eigentümer ein Gefühl für den Markt und können zu teuer angebotene Immobilien schnell erkennen. Dadurch kann es vorkommen, dass Immobilien, die preislich zu hoch angesetzt wurden, oft länger am Markt verweilen.

„Aber auch ein zu niedrig angesetzter Preis kann sich ungünstig auf den Verkaufsprozess auswirken“, weiß Saskia Schmitz aus Erfahrung, „Kaufinteressenten vereinbaren in diesen Fällen erst gar keinen Besichtigungstermin, da sie versteckte Mängel vermuten“. Damit Eigentümer nicht unter den Folgen eines zu hohen oder zu niedrig angesetzten Verkaufspreises leiden, bietet Schmitz ImmobilienPartner diesen eine professionelle Wertermittlung an.

Bei dieser werden nicht nur Faktoren wie die Mikro- und Makrolage untersucht, die das nähere und weitere Umfeld einer Immobilie beschreiben, sondern beispielsweise auch das Alter und der Zustand der Immobilie. Für die genaue Wertermittlung und die damit einhergehende Verkaufspreisfestlegung kommen in Deutschland – je nach Objekt – drei Verfahren zum Einsatz. Diese drei Verfahren werden von den Maklerinnen der Schmitz ImmobilienPartner GmbH kompetent durchgeführt: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Das Vergleichswertverfahren basiert auf einem Vergleich ähnlicher Objekte, die idealerweise in einem ähnlichen Zeitraum veräußert werden. Die Immobilien sollten also beispielsweise in Lage und Beschaffenheit sehr vergleichbar sein. Die Schmitz ImmobilienPartner GmbH zieht bei diesem Verfahren häufig Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse sowie eigene Statistiken zum Vergleich heran. Dabei gilt es jedoch, auf feine Unterschiede zu achten und entsprechende Zu- und Abschläge zu berücksichtigen.

Das Ertragswertverfahren dient der Bewertung von vermieteten Liegenschaften, die Ertrag erzielen. Dieser Wert besteht u. a. aus dem Bodenwert des Grundstücks und dem eigentlichen Ertragswert, welcher sich aus der erzielten Mieteinnahme errechnet. Weiter sind die Bodenwertverzinsung, der Reinertrag und der Vervielfältiger beispielhaft zu nennen, welche ebenfalls in die Berechnung mit einfließen und letztlich das Gesamtergebnis des Ertragswerts bilden.

Das bevorzugte Wertermittlungsverfahren bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist das Sachwertverfahren. Es kalkuliert die zu erwartenden Kosten, die bei einem Wiederaufbau der Immobilie anfallen würden. Dieses Verfahren basiert auf der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und auf den Wertermittlungsrichtlinien (WertR), welche die Grundlage der Immobilienbewertungsverfahren bilden. Beim Sachwertverfahren sind sämtliche Objekteigenschaften genau zu bestimmen. Beispielhaft zu nennen sind hier der Bodenwert, die Grundstücksgröße und Bebaubarkeit, die Wohnfläche/Kubatur und das Baujahr. Auch die Außenanlagen und eventueller Instandhaltungsrückstau genauso wie die restliche Nutzungsdauer der Immobilie müssen hier berücksichtigt werden.

In der Praxis ist nicht nur ein Bewertungsverfahren immer das richtige. Oft ist auch eine Kombination aus mehreren Verfahren absolut sinnvoll.

„Eigentümer, die mit uns verkaufen, beraten wir gerne über diese Verfahren und erklären anschließend persönlich den optimalen Verkaufspreis“, so Saskia Schmitz, „denn wir streben für unsere Eigentümer eine zügige Abwicklung in Zusammenhang mit einem angemessenen Verkauferlös an“.

Mehr Informationen zum Thema Wertermittlung oder auch zu Immobilien Siegburg, Immobilienmakler Hennef, Immobilienmakler Lohmar und mehr gibt es auf https://www.schmitz-ip.de/.

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