Vor fünf Jahren wurde Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Seitdem ist man sich in vielen Bereich uneinig. Es gibt einige wenige Bereiche, die weiterhin erlaubt sind wie zuvor als berufstätiger. Beispielsweise werden Private Krankenversicherungen voll bezahlt und Berufsunfähigkeitsversicherungen bleiben unangetastet. Dafür gibt es andere Bereiche, wie beispielsweise das Thema Auto, worüber lange diskutiert wurde. Selbst die Gerichte mußten sich immer häufiger mít diesem Theam beschäftigen. Viele Menschen kommen ohne Auto nicht mehr klar. Für Arbeitslose ist ein Auto von großer Bedeutung um auch weit entfernte Arbeitsangebote, die sehr oft von der ARGE angeboten werden, annehmen zu können. Der Streit um die Pkw-Beiträge für Hartz IV Empfänger weiterlesen