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Tipps zur Doppelten Haushaltsführung

Voraussetzungen die bei einer doppelten Haushaltsführung erfüllt werden müssen:

Es muss ein erster Hausstand am heimischen Ort bestehen. Und ein zweiter in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dabei zählt es nicht zum Hausstand, wenn man noch bei seinen Eltern wohnt. Dieser Fall ist klar abgegrenzt und wird nur dann als legitim erteilt, wenn der Hausstand nachweislich vom Haushalt der Eltern getrennt ist. Neben der Wohnung an sich wird noch eine Haushaltsführung gefordert. Darunter gehören Ausgaben für Strom, Wasser etc. und für Lebensmittel. Die Ausgaben müssen jedoch nur getätigt werden, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Wohnung ist. Damit beweist man dem Finanzamt, dass die Wohnung genutzt wird. Und nicht als Steuervergünstigung missbraucht wird.
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