Dr. Patrick Stach zum Erbrecht – Gesetzliche Besonderheiten in der Schweiz

Dr. Patrick Stach zum Erbrecht - Gesetzliche Besonderheiten in der Schweiz Der Verlust eines Menschen stellt für Nahestehende oft eine schwierige Situation dar. Neben der emotionalen Belastung kommen häufig weitere Schwierigkeiten und Herausforderungen auf die Erben zu. Welche das sind, berichtet der erfahrene Anwalt, Dr. Patrick Stach von der Stach Rechtsanwälte AG (St. Gallen). Er erklärt uns mehr zum gesetzlichen Erbrecht sowie zu den verschiedenen Verwandtschaftslinien.

Wir haben Dr. Patrick Stach gefragt:

Zwischen welchen Formen der Erbfolge wird im Erbrecht differenziert?
Wann greift das gesetzliche Erbrecht?
Wie viel beträgt der Pflichtteil im gesetzlichen Erbrecht?
Welche Regelungen gelten bei Konkubinatspartnern im Zusammenhang mit dem Erbrecht?

WELCHE UNTERSCHEIDUNGEN GIBT ES IM ERBRECHT?

Dr. Patrick Stach erklärt, dass das schweizerische Erbrecht zwischen der gewillkürten und der gesetzlichen Erbfolge differenziert. Somit greifen teilweise individuell vereinbarte Entscheidungen als auch per Gesetz geregelte Bestimmungen.

Im Rahmen des gesetzlichen Nachlassrechts sind die Verwandtschaftslinien von zentraler Bedeutung. Sie umfassen drei Bereiche darunter (adoptierte) Kinder, Eltern sowie Grosseltern und deren Nachkommen. Stiefkinder finden im schweizerischen Erbrecht hingegen keine Berücksichtigung.

WANN GREIFT DAS GESETZLICHE ERBRECHT?

Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach erläutert, dass das schweizerische Erbrecht im Obligationenrecht verankert ist. Stirbt eine Person und greift infolgedessen das gesetzliche Erbrecht, geht das Erbe direkt an die Erbengemeinschaft gem. Universalsukzession über. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Erblasser/die Erblasserin kein oder ein unvollständiges Testament erstellt hat. Zudem führen Formfehler im letzten Willen, Erbverzicht sowie beispielsweise der Tod des Erben/der Erbin zum Inkrafttreten des Gesetzes.

WAS GENAU IST DER PFLICHTANTEIL BEIM GESETZLICHEN ERBRECHT?

Dr. Patrick Stach merkt an, dass gem. dem gesetzlichen Erbrecht bestimmte Personenkreise einen Anspruch auf einen Erbteil geltend machen können. Die Höhe dieses sogenannten Pflichtteilsanspruches ist dabei gesetzlich genau festgelegt. So haben eingetragenen Lebenspartnern, Ehegatten sowie Eltern auch Kinder des Erblassers/der Erblasserin je nach Erbenverhältnis einen unterschiedlichen Pflichtteilsanspruch.

Sogar beim Aufsetzen eines Testaments sind die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche zu beachten. Hierdurch sollen die Angehörigen vor einer Benachteiligung geschützt werden. Es kann jedoch vorkommen, dass Erblasser/-innen versuchen diese Regelung zu übergehen. In einem solchen Fall sollten Betroffene ihre Ansprüche einklagen, um zu ihrem Recht zu kommen.

WELCHE REGELUNGEN GELTEN BEI KONKUBINATSPARTNERN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ERBRECHT?

Konkubinatspartner erhalten gem. dem schweizerischen Erbrecht keine Erbenstellung. Das bedeutet, dass sie keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen können. Dies auch dann nicht, wenn sie gemeinsame Kinder mit dem Erblasser/der Erblasserin haben. Deshalb ist es für Erblasser empfehlenswert, Konkubinatspartner in einem allfälligen Testament zu berücksichtigen. Eine weitere Möglichkeit eine nahestehende Person zu begünstigen, stellt die Schenkung gem. Art. 239 ff. OR dar. Dr. Patrick Stach verrät, dass sie gerne von Erblassern genutzt wird, da sie zu Lebzeiten erfolgen und den Partner somit frühzeitig absichern kann.

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D+P Büropartner berät Unternehmer zu ihrem Bürobedarf

Besonders bei einer Gründung eines Unternehmens tauchen zahlreiche Fragen auf, auch im Zusammenhang mit dem Bürobedarf. Das Unternehmen D+P Büropartner mit Sitz in Bonn ermittelt diesen konkret, liefert die bestellten Waren zeitnah aus und räumt sie im Großraum Köln/Bonn auf Wunsch sogar bis ins entsprechende Regal bzw. an den entsprechenden Platz.

Computermonitore, Toner für den Drucker und Aktenvernichter – wer ein Unternehmen gründet, muss sich genau überlegen, welche Produkte benötigt werden und wie viele von diesen angeschafft werden müssen. „Für jemanden, der mit der Ermittlung des Bedarfs keinerlei Erfahrung hat, kann das eine schwierige Aufgabe darstellen“, weiß Christian Eckhardt, Geschäftsführer der D+P Büropartner GmbH. Er und seine Mitarbeiter haben sich daher darauf spezialisiert, Unternehmer bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

Dabei bieten sie einen Full Service an, der angefangen von der Büroausstattung über die Erstellung von Drucksachen bis hin zur Bereitstellung von Verpackungen reicht. „Mir ist es wichtig, dass unsere Kunden alles aus einer Hand bekommen“, erklärt Christian Eckhardt, „so müssen sie sich nicht durch verschiedene Shops klicken und sich ihre Produkte mühselig zusammenstellen. Unsere Kunden sparen sich durch unseren Service jede Menge Stress, Aufwand und Zeit.“

Um den Bürobedarf gezielt zu ermitteln, verschaffen sich die Kundenberater der D+P Büropartner GmbH in Nordrhein-Westfalen gerne auch vor Ort einen Eindruck des Unternehmens. Dabei informieren sie bei Bedarf über aktuelle Angebote wie zum Beispiel zu Kopierpapier, unterbreiten Angebote zu Druckerzeugnissen oder beraten zu den Einlagerungsmöglichkeiten dieser.

Die Angebote der D+P Büropartner GmbH richten sich an Unternehmer, Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe und die freien Berufe, nicht jedoch an Privatpersonen. Gewerbekunde, die Bürobedarf, Drucksachen oder Verpackungen benötigen, können sich kostenlos und unverbindlich von den D+P Büropartner-Mitarbeitern aus Bonn beraten lassen. Diese sind montags bis donnerstags zwischen 8 und 17 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 15.30 Uhr telefonisch unter 0228 – 97 27 82-0 zu erreichen.

Mehr Informationen zum Thema oder auch zu Druckerei Bonn, Bürobedarf Königswinter, Verpackungen Bonn und mehr gibt es auf https://bonnpapier.de/.

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Mit Kartons können viele Sachen gut verpackt werden

Der Begriff der Kartonagen stammt aus der Verpackungstechnik. Es sind sämtliche Formen der Verpackung gemeint, die aus stabilisierten Papiersorten hergestellt wurden. Sie existieren in sämtlichen Größen und Stärken. So können auch sehr empfindliche Gegenstände sicher verpackt werden. Der Vorteil ist, dass sie unbenutzt zusammengefaltet werden können. So nehmen sie nur wenig Platz in Anspruch. Werden sie dann wieder benötigt, werden sie zusammengesteckt, manchmal auch verklebt, und schon können sie wieder genutzt werden. Mit Kartons können viele Sachen gut verpackt werden weiterlesen

Kunstvolle Akzente in einem Raum

In Geschäftsräumen, im Büro oder Zuhause – ein großformatiges oder beleuchtetes Bild an der Wand ist ein Hingucker. Das Unternehmen ALGROUP aus Köln bietet mit der Marke FRAMELESS die passenden Rahmen für die Inneneinrichtung.

Ein- oder doppelseitige Textilspannrahmen, ein dekorativer Raumteiler oder ein schallabsorbierender Akustikrahmen – Mit den FRAMELESS-Produkten von ALGROUP erhalten Kunden vielfältige Angebote für das Interior Design. Die Aluminiumrahmen überzeugen mit Design und Funktionalität.

Die Rahmenlösungen sind elegant und hochwertig, ermöglichen eine einfache Montage ganz ohne Spezialwerkzeuge und variable Austauschmöglichkeiten für die Textildrucke. Die vielen verschiedenen Formate, Größen und Profiltiefen sorgen für maximale Flexibilität im Innendesign. Als zusätzliches Highlight können die Motive beleuchtet werden. Moderne LEDs ziehen die Blicke auf das Bild und lassen es erstrahlen.

„Interior Design ist eine Kunst. Mit unseren Textilspannrahmen eröffnen wir die Möglichkeit, etwas Besonderes bei der Raumgestaltung zu schaffen“, erklärt Maike Schumacher von, ALGROUP. Die Mitarbeiter des Kölner Unternehmens beraten ihre Kunden gezielt und fertigen sowohl Einzelobjekte für Individuallösungen, Kleinstauflagen oder ganze Serien. „Wir sind stolz, dass wir ganz exakt auf die Wünsche unserer Kunden eingehen können und damit maßgeblich zur optimalen Gestaltung von Räumen zum Leben und Arbeiten beitragen“, so die Vertriebsleiterin abschließend.

Weitere Informationen zu Beleuchtetes Wandbild, zu Leuchtbilder oder zu Leuchtende Wandbilder finden Interessierte auf https://www.algroup.de.

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Die optimale Videoüberwachung für Unternehmen

Um für die Sicherheit in Geschäftsräumen, im Büro oder im Lager zu sorgen, eignet sich eine moderne Videoüberwachung. Die Backens Systems GmbH aus Hilden bietet eine detaillierte Beratung und individuelle Lösungen mit IP-Kameras und passender Software zum Schutz vor Einbruch oder Diebstahl.

„Wenn jetzt die Tage kürzer werden, steigt erfahrungsgemäß auch wieder das Risiko für Einbrüche und Diebstähle“, erklärt Dirk Backens, Geschäftsführer der Backens Systems GmbH. „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, in Unternehmen die Mitarbeiter und Vermögenswerte wirksam zu schützen. Darum setzen wir auf Sicherheitskonzepte, die ganz genau auf die jeweiligen Begebenheiten eines Unternehmens zugeschnitten sind.“

Eine Überwachungskamera schreckt ab und trägt zur Aufklärung von kriminellen Taten wie unerlaubtem Zutritt oder Diebstahl bei. Bei Backens Systems werden meist IP-Kameras namhafter Hersteller eingesetzt, die sich dadurch auszeichnen, dass diese besonders zuverlässig und einfach bedienbar sind. Die Bildqualität ist ausgezeichnet und die Auflösung hoch. Die Nutzer können zudem jederzeit und über verschiedene Kanäle auf die Videoaufnahmen zugreifen. Ergänzt werden die Videosysteme durch professionelle Rekorder und entsprechende Softwarekomponenten.

Die Experten bei Backens Systems sind seit über 25 Jahren auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik tätig und bekannt für ihre fortschrittlichen Lösungen. Sie erstellen passende Konzepte für den Indoor- und Outdoor-Bereich, ermitteln den individuellen Bedarf für beispielsweise Alarmfunktion, Bewegungsmelder oder Wärmebildaufnahmen und kennen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Backens Systems bietet einen Rundum-Service. Dieser reicht von der Beratung und Planung, über die fachgerechte Installation bis zur regelmäßigen Wartung. „Mit einer Mischung aus jahrzehntelanger Erfahrung und innovativen Technologien sorgen wir für den optimalen Schutz in Unternehmen“, erklärt Dirk Backens abschließend.

Weitere Informationen zu Videoüberwachungssysteme Köln, Einbruchmeldeanlage Düsseldorf und IP-Telefonanlage Remscheid gibt es auf https://www.backens-systems.de.

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Immobilien effizient vermarkten

„Familien suchen oft nach einem größeren Haus mit Garten, Senioren nach einer barrierefreien Wohnung in sehr guter bis guter Lage und Auszubildende benötigen häufig schnell Wohnraum, der noch dazu günstig ist“, weiß Markus Neumann, Prokurist bei der NEUMANN Immobilien GmbH, „natürlich lassen sich diese Aussagen nicht pauschalisieren“. So werde es immer auch Familien geben, die mit wenig Platz auskommen, Senioren, die problemlos in ein oberes Stockwerk gelangen können und Auszubildende, die bereits eine größere Summe für eine Investition in eine Wohnimmobilie angespart haben. Daher gilt es, die passende Zielgruppe bzw. die passenden Kaufinteressenten aus der hauseigenen Käuferkartei oder andere Kaufinteressenten vor der Vermarktung gezielt herauszufiltern bzw. festzulegen.

„Unsere Kunden aus unserer Käuferkartei sprechen wir gerne mit individuellen Mailings an“, verrät Markus Neumann, „der Vorteil hierbei ist, dass wir genau wissen, welcher Kunde sich für welche Immobilie interessieren könnte“. Denn die Wünsche zur Größe, Ausstattung und Lage der Immobilie sowie die Preisvorstellungen haben die Mitarbeiter der NEUMANN Immobilien GmbH bereits vorab akribisch festgehalten. Neben individuellen Mailings kommen aber auch andere Vermarktungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Verteilung von Flyern oder Aushängen oder das Aufstellen von Verkaufsschildern zum Einsatz. „Diese Maßnahmen nutzen wir besonders dann, wenn wir Kaufinteressenten in der Region, vielleicht sogar in der Nachbarschaft, vermuten“, erklärt Markus Neumann. Für alle Zielgruppen sei darüber hinaus ein aussagekräftiges Exposé wichtig, in dem neben wichtigen Immobiliendaten auch professionell angefertigte Objektfotos der Immobilie präsentiert werden.

Eigentümer, die Unterstützung bei der Vermarktung bzw. beim Verkauf ihrer Immobilie benötigen, können sich kostenlos und unverbindlich von den Immobilienmaklern aus Villingen-Schwenningen beraten lassen. Erreichbar sind sie von montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 12 sowie von 14 bis 17.30 Uhr und freitags von 9 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 07720/31511.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Haus verkaufen Brigachtal, Immobilien Brigachtal, Immobilien Niedereschach und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immo-neu.de/

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