Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) wurde für ihr Neubauprojekt „Muldenäcker“ im Ludwigsburger Stadtteil Pflugfelden mit dem FIABCI Prix d’Excellence Official Selection 2020 ausgezeichnet. Der Preis gilt als Oscar der Immobilienbranche und wird für herausragende Leistungen in der Immobilienwirtschaft vergeben.
Im knapp 3.600 Quadratmeter großen Baugebiet Muldenäcker in Ludwigsburg stellte die WHS in zwei Baukörpern 42 hochwertige Wohnungen in bester Lage fertig. Beide Objekte wurden in den Eigenbestand übernommen und sind seit Juni dieses Jahres vermietet – teils preis- und belegungsgebundengemäß Landeswohnraumförderungsprogramm.
Begrünte Flachdächer und großzügige Außenanlagen
Durch kompakte Baukörper blieben auf dem Grundstück weitläufige Außenanlagen erhalten. Zusammen mit großzügigen Terrassen- und Balkonbereichen auf den Geschossen sowie einer Wohnorientierung nach Süden, Osten und Westen ergibt sich eine hohe Aufenthaltsqualität des Ensembles. Bäume entlang der Straße und auf den nicht durch die Tiefgarage unterbauten Bereichen sowie begrünte Flachdächer bilden eine grüne Oase mitten in der Stadt.
Hervorragende Lage und Energieeffizienz
Die Wohnungen selbst wurden hochwertig gebaut, sind liebevoll gestaltet und können mit ihrer Toplage punkten. Der WHS ist es gelungen, aus der vorhandenen Wohnfläche das Maximum an erschwinglichen, hochwertigen und familienfreundlichen Mietwohnungen herauszuholen. Das überzeugte die Jury des FIABCI Prix d’Excellence ebenso wie die herausragende Energieeffizienz der Gebäude: Sie genügen dem KfW-Effizienhaus-55-Standard. Damit benötigen sie lediglich 55 Prozent der Energie eines konventionellen Neubaus und sind daher besonders umweltfreundlich.
Video der Preisverleihung
Da eine persönliche Preisübergabe im Rahmen der sonst üblichen großen Gala in Berlin wegen der aktuellen Pandemiesituation nicht möglich war, wurden die Gewinner per Video veröffentlicht: https://www.fiabciprixgermany.com/de/.
ProviThor ist weltweit die Adresse, um Thortrüffel zu bestellen. Vertiefende Artikel von Mikro Dosus befinden sich auf Mikrodosierung.com . Wo liegt der Unterschied? Zauberpilze und Zaubertrüffel stammen zwar vom gleichen Organismus, unterscheiden sich aber beträchtlich.
Zauberpilze dagegen wurden von den Niederlanden NAMENTLICH EINZELN als „Betäubungsmittel“ gelistet. Eine zukünftige Legalisierung durch andere EU und EFTA Staaten kann nur in Absprache mit den Niederlanden stattfinden. Die Legalisierung von Zauberpilzen in Europa könnte also noch etwas dauern. Kein EU-Land hatte Zaubertrüffel / Sklerotien in seinem Gesetz bisher direkt erwähnt.
Die Niederlande haben durch die Legalisierung der Zaubertrüffel der EU „ihre“ Sichtweise aufgedrückt. Danach sind Zauberpilze „nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel“ und Zaubertrüffel „verkehrsfähige Genussmittel“. Der Reinstoff Psilocybin ist in den Niederlanden wie fast überall auf der Welt immer noch verboten. Nur in der Jamaicanischen Republik ist Psilocybin legal. Deswegen werden dort Produkte für die Zukunft der Psychoanalyse entwickelt.
Die Niederlande macht diese drastische Unterscheidung zwischen Zauberpilzen und Zaubertrüffeln aufgrund der Zuverlässigkeit ihrer Wirkung. Die Wirkstoffkonzentration in Zauberpilzen hat eine erhebliche Schwankungsbreite. Die Potenz variiert von Spezies zu Spezies (0.5mg psilocybin/g – 10mg/g, also das 20-fache!), aber auch von Pilz zu Pilz. Das kann zu versehentlichen Überdosierungen mit ungewollt starker Wirkung führen. In der Vergangenheit sollen Zauberpilze in Kombination mit grösseren Mengen Alkohol sogar Unfälle verursacht haben. Grundsätzlich kann die Vermischung von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen zu gefährlichen Situationen führen!
Legale Zaubertrüffel hingegen haben einen extrem konstanten Wirkstoffgehalt. In fast 25 Jahren der Vermarktung in den Niederlanden sind keine „versehentlichen Überdosierungen“ aufgetreten.
Willkommen bei ProviThor!
7. Juni 2019 | Hi, mein Name ist Lilli, Ich möchte euch kurz die Firma ProviThor und das Produkt Thortrüffel vorstellen 🙂
ProviThor B. V.
Lilli Steingraeber
Rudigerstraat 39A
Sogar abgeschriebene Fakepower-Anlagen sind wettbewerbsunfähig. Das offenbart die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021). Danach wird der Wind- und Solarstrom auch nach dem Auslaufen der zwanzigjährigen Förderung weiter gestützt, weil sein Wert und damit der Verkaufspreis deutlich unter den Erzeugungskosten liegen. Die Wendeprofiteure haben das mit den ideologisch gesteuerten grünen Politikern fast aller Bundestagsparteien bewirkt. Dies ist eine Bankrotterklärung der Bundesregierung. Eine wirtschaftliche Energiewende ist mit Wind und Sonne unmöglich.
Strom aus Wind und Sonne sollte die wirtschaftliche Zukunft der BRD festigen. Er sei immer vorhanden und brauche keine Brennstoffkosten. Rosige Zeiten stünden bevor. Es müssten dazu nur noch die optimalen Bedingungen in Großversuchen ermittelt werden. Doch Großversuche sind teuer.
Zur Finanzierung wurde von der rotgrünen Regierung vor zwanzig Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen. Es garantierte den Investoren die Einspeisung des erzeugten Stromes in das Versorgungsnetz zwanzig Jahre lang zu einer festen Vergütung, also zu einem subventionierten Preis. Dieser künstliche Preis lag und liegt weit über den Preisen für Strom aus herkömmlicher Erzeugung mit Braunkohle und Kernkraft. An der Strombörse wurde der Energiewende-Strom zu Dumping-Preisen an die Stromversorger verkauft. Die Verkaufsverluste mussten die Stromkunden als EEG-Umlage tragen.
Profiteure und Bestechungen
Es wurde versäumt, diesen Großversuch zeitlich zu befristen und mengenmäßig zu begrenzen. So nahm die Zahl der Profiteure dieses Gesetzes schnell zu. Es waren Anlagenbauer wie Aloys Wobben von Enercon, der innerhalb von zehn Jahren zum Milliardär aufstieg. Banken finanzierten großzügig Anlagen, die eine gute und gesetzlich garantierte zwanzigjährige Verzinsung abwarfen. Grundbesitzer verpachteten ihr Land zum Bau von Windgeneratoren und erhielten dafür bis zu 5 Prozent der Vergütungen. Das sind 10.000 bis 30.000 Euro jährlich pro Windgenerator. Anlagenbetreiber mit zwanzig Windgeneratoren von je 1 Megawatt (MW) Leistung wurden zu Einkommensmillionären.
Rechtsanwälte spezialisierten sich auf Klagen für oder gegen Wendestromanlagen, die wegen der hohen Streitwerte gute Honorare einbringen. Auch die staatlichen Verwaltungen profitieren von der Energiewende. In einer Reihe von Bundesministerien wurden spezielle Dezernate für die Energiewende geschaffen. Allein für die ab diesem Jahr 2021 fällige CO2-Abgabe auf Brennstoffe sind fünfzig Stellen eingeplant, davon die Hälfte im höheren Dienst, der höchsten Beamtenbesoldung.
Die hohen Profite führten auch immer wieder zu Bestechungen. Ratsmitgliedern und Bürgermeistern wurden Aufsichtsrats- und Beiratspositionen mit hohen Sitzungsgeldern offeriert. Anwohner konnten zur Finanzierung der Anlagen Anleihen mit überhöhten Zinsen zeichnen. Mit sogenannten Bürgerwindparks wurden Anwohner minimal an den Profiten beteiligt. Der Gesetzgeber hat in das EEG 2021 sogar Bestechung aufgenommen: Gemeinden erhalten von den Wendeanlagen, die in Zukunft auf ihrem Gebiet gebaut werden, für jede erzeugte Kilowattstunde (kWh) 0,2 Cent.
Teurer Wendestrom von geringem Wert
Nach der Vergütungs- und Abschreibungszeit von zwanzig Jahren sollte sich der Strom im freien Markt bewähren. Der vom Wetter gesteuerte Strom ist niemals bedarfsgerecht. Er schwankt wie das Wetter und ist unplanbar. Den Strombedarf müssen Regelkraftwerke sichern. Sein Wert liegt immer unter dem plan- und regelbaren Strom grundlastfähiger Kraftwerke. Ein Wechselstromnetz braucht mindestens 45 Prozent stabilen Strom als Taktgeber für die Netzfrequenz zum Regeln des Wendestroms.
Die Bundesregierung will trotz dieser Kenntnisse die BRD komplett mit bezahlbarem Wendestrom versorgen. Das ist eine Täuschung (englisch: Fake) der Bevölkerung. Um dies deutlich zu machen, bezeichnet der Stromverbraucherschutz NAEB den Wind- und Solarstrom zu Recht als FAKEPOWER. NAEB ist ein Zusammenschluss von Energiefachleuten, die über Jahrzehnte an einer sicheren Energieversorgung in der BRD mitgewirkt haben.
Altanlagen werden weiter subventioniert
Nach Auslaufen der EEG-Vergünstigungen nach zwanzig Jahren erlauben die Netzbetreiber nur dann noch Fakepower-Einspeisungen zu Börsenpreisen, wenn der Strom im Netz gebraucht wird. Der Überschuss bei Starkwind und Sonnenschein wird abgelehnt und der Ausfall keinesfalls vergütet. Damit wird der Weiterbetrieb der Altanlagen zu einem Verlustgeschäft. Die ersten Anlagen müssten verschrottet werden. Das widerspricht der politischen Forderung nach einem verstärkten Ausbau von Fakepower-Anlagen.
Daher wurde in das EEG 2021 eine Weitersubventionierung der Altanlagen aufgenommen. Diese Anlagen können weiter bevorzugt all ihren Strom in das Netz zu Börsenpreisen einspeisen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vergütung von 1 Cent/Kilowattstunde. Die Betreiber, die in den letzten zwanzig Jahren ihre Investitionssumme 30-mal vergütet bekommen haben, können so weiterprofitieren.
EEG 2021 sichert Pfründe der Profiteure
Das EEG 2021 mit seinen weit über 100 Seiten mit mehr als 100 Paragrafen ist eine Bankrotterklärung der Energiewende. Die Profiteure haben versteckt formuliert in den verschiedenen Regelungen ihre Pfründen gesichert. Das Gesetz ist so umfangreich und unübersichtlich, dass wohl nur wenige Abgeordnete, die dem Gesetz zugestimmt haben, eine klare Übersicht hatten.
Die Weiterförderung von Altanlagen zeigt allen, dass mit Fakepower keine wirtschaftliche und sichere Stromversorgung möglich ist. Es ist eine Bankrotterklärung der Energiewende. Die Wende ist am Ende. Das Experiment ist misslungen. Viel Kapital wurde vernichtet. Eine massive Umverteilung von unten nach oben fand und findet immer noch statt ohne Nutzen für die Umwelt. Doch die Bundesregierung und fast alle Parteien weigern sich, diese Fakten anzuerkennen und die Wende zu beenden.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz www.NAEB.info und www.NAEB.tv
[1] Bildquelle: StockKosh-Power-Images-Power-72
Die Windenergie ist ein totes Pferd! Dr. Rainer Kraft AfD-Fraktion Bundestag
26. November 2019 | AfD-Fraktion Bundestag
NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
Heinrich Duepmann
Forststr. 15
Immobilienerben stehen häufig vor mehreren Herausforderungen: Sie haben nicht nur einen geliebten Menschen verloren, sondern sie müssen sich auch entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Im Falle der Annahme des Erbes müssen sie sich zudem Gedanken über ihre Möglichkeiten machen und prüfen ob die Selbstnutzung, die Vermietung oder der Verkauf am ehesten für sie infrage kommt.
„Wer eine Immobilie geerbt hat, sollte zunächst prüfen, inwieweit diese mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist“, rät René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Denn übersteigen die Belastungen den Immobilienwert, lohnt sich die Annahme des Erbes oft nicht. Hier ist seitens der Immobilienerben jedoch eine schnelle Reaktion erforderlich: Nur sechs Wochen haben sie für die Erbausschlagung beim zuständigen Nachlassgericht Zeit.
„Viele Erben kennen den Immobilienwert allerdings nicht“, weiß René Reuschenbach, „in solchen Fällen führen wir schnell eine professionelle Immobilienbewertung durch, um sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen“. Haben sich die Erben nach der Wertermittlung für die Annahme des Erbes entschieden, bieten sich ihnen immer noch verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.
„Wer die Immobilie selbst nutzen möchte, sollte prüfen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht“, meint René Reuschenbach, „denn was nützt beispielsweise einer Familie, die gerade ein zweites Kind plant, ein kleines Haus mit nur einem winzigen Kinderzimmer?“ Auch mögliche Modernisierungs- und Sanierungskosten sollten bei dieser Option im Blick behalten werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu vermieten. „Diese Möglichkeit ist beispielsweise für alle von Interesse, die ihr Haus oder ihre Wohnung aktuell noch nicht selbst bewohnen können, es später aber vorhaben“, erklärt der WAV-Geschäftsführer. Außerdem seien die monatlichen Mieteinnahmen für viele attraktiv. Doch wer diese Option in Erwägung zieht, muss sich auch ums Mietmanagement kümmern und beispielsweise die jährlichen Nebenkostenabrechnungen erstellen.
Neben der Selbstnutzung oder der Vermietung ist der Verkauf der Immobilie eine weitere Option. „Wenn Immobilienerben bereits selbst ein Haus besitzen, in einer anderen Stadt leben oder die Immobilie so gar nicht ihren Vorstellungen entspricht, sollten sie über einen Verkauf nachdenken“, findet René Reuschenbach. Durch den Verkaufserlös können sie sich dann eigene Wünsche erfüllen.
Gerne informieren die WAV-Makler, die auf den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis sowie die Region Köln/Bonn spezialisiert sind, Immobilienerben darüber, welche Option für sie am sinnvollsten ist. Auf Wunsch übernehmen sie dann die Vermietung oder den Verkauf der Immobilie. Die Immobilienmakler sind unter anderem im Immobilienshop Brühl erreichbar, und zwar unter der Rufnummer 02232/568 398.